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\documentclass[a4paper,
10pt,
fleqn]{article}
\author{Cyrill Leutwiler}
\title{Paper Manual}
\usepackage{luxpaper}
\usepackage{luxtitle}
\newcounter{luxartcnt}
\newcommand{\luxarticle}{\stepcounter{luxartcnt}\subsubsection*{Artikel §\arabic{luxartcnt}}}
\begin{document}
\luxtitle{Statuten} % Dokumentenart
{LuXeria Statuten} % Titel
{Vorstand} % Autor
{Adligenswil} % Ort
{2024} % Jahr
\tableofcontents
\newpage
%%%%%%%%%%
\section{Name, Sitz und Bestand}
\luxarticle
Unter dem Namen Lu\textbf{X}eria besteht ein Verein im
Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Luzern. Der
Verein wurde wurde am 24.02.2010 gegründet, ist auf
unbestimmte Zeit angelegt und endet mit dessen Auflösung.
\begin{itemize}
\item Der Verein ist politisch und konfessionell neutral
und unabhängig.
\item Der Sitz und der Gerichtsstand befindet sich in
Luzern.
\end{itemize}
\section{Zweck}
\luxarticle
Der Verein bezweckt die Förderung des Erfahrungsaustausches
zwischen Technikinteressierten, sowie die Pflege der
Kameradschaft unter den Mitgliedern.\newline \newline
Folgendes sind die Hauptaktivitäten des Vereins:
\begin{itemize}
\item Einsatz von OpenSource-Betriebssystemen wie Linux und
quelloffenen Applikationen fördern
\item Interessierten Personen den Einstieg in die Benutzung
von quelloffenen Systemen zu ermöglichen und zu erleichtern
\item Austausch von technischen Informationen.
\item Durchführung von gemeinsamen Projekten
\item Wöchentliches Treffen für den Erfahrungsaustausch
\end{itemize}
\section{Mitgliedschaft}
\luxarticle
Der Verein besteht aus Aktivmitgliedern, Passivmitgliedern,
Ehrenmitgliedern und Gönnern. Als Mitglieder können alle
natürlichen und juristischen Personen aufgenommen werden.
\subsection{Aufnahme}
\luxarticle
Die Mitgliedschaft wird mit schriftlicher oder mündlicher
Beitrittserklärung und durch Bezahlen des
Mitgliederbeitrages erworben.
\subsection{Erlöschen der Mitgliedschaft}
\luxarticle
Die Mitgliedschaft erlischt
\begin{itemize}
\item bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss
oder Tod
\item bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss
oder Auflösung
\item automatisch mit der Auflösung des Vereins
\end{itemize}
\luxarticle
Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung an den
Vorstand auf Ende des Kalenderjahres möglich.
\subsection{Ausschluss}
\luxarticle
Mitglieder, deren Verhalten den Statuten widerspricht oder
den Vereinszwecken abträglich ist oder die ihren
Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht bezahlen, werden durch
den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen. Der Ausschluss
muss vom Vorstand nicht weiter begründet oder kommentiert
werden.
\subsection{Aktivmitglieder}
\luxarticle
Alle Interessierten können Aktivmitglied des Vereins werden.
\luxarticle
Jedes Aktivmitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme.
Vertretungen sind nicht möglich.
\subsection{Passivmitglieder}
%\luxarticle
%\textit{Dieser Artikel ist in den Statuten nicht vorhanden (Quelle: www.luxeria.ch)}
\luxarticle
Passivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen,
welche die Mitgliedschaft wünschen und den jährlichen, von
der Generalversammlung beschlossenen
Passivmitgliederbeitrag bezahlen.
\luxarticle
Passivmitglieder werden zu der Generalversammlung
eingeladen, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.
\subsection{Ehrenmitglieder}
\luxarticle
Ehrenmitglieder sind Personen, welche sich durch persönliche
oder finanzielle Leistungen für den Verein besonders
eingesetzt haben.
Sie können von einer Generalversammlung auf Antrag
ernannt beziehungsweise aberkannt werden. Sie sind den
Aktivmitgliedern gleichgestellt, bezahlen aber keinen
Aktivmitgliederbeitrag.
\subsection{Gönner:innen}
\luxarticle
Gönner:innen sind alle Personen, Organisationen
oder Firmen, welche die Ziele des Vereins akzeptieren und
den Verein finanziell unterstützen möchten.
\section{Organe}
\luxarticle
Die Organe des Vereins sind:
\begin{itemize}
\item die Generalversammlung
\item der Vorstand
\end{itemize}
\subsection{Generalversammlung}
\luxarticle
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich
jeweils im ersten Quartal statt.
Die Einladung an die Mitglieder und Gönner:innen erfolgt
schriftlich mit der Traktandenliste mindestens 30 Tage im
voraus.
Über Geschäfte, die in der Traktandenliste nicht aufgeführt
sind, muss kein Beschluss gefasst werden.
\luxarticle
Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zuhanden der nächsten
Generalversammlung zu stellen.
Derartige Anträge sind in die Traktandenliste aufzunehmen,
sofern sie dem Vorstand schriftlich und begründet bis 20
Tage vor der Versammlung zugestellt wurden.
\newpage
\luxarticle
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
\begin{itemize}
\item Wahl des Vorstandes, des:der Präsident:in sowie
des:der Rechnungsrevisors:in
\item Festsetzung und Änderung der Statuten.
\item Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
\item Kenntnisnahme des Jahresberichtes des Vorstandes
\item Entlastung des Vorstandes, des:der Kassiers:in und
der Rechnungsrevisoren:innen
\item Beschlussfassung über das Jahresbudget
\item Festsetzung der Mitgliederbeiträge
\item Behandlung von Anträgen des Vorstandes oder von
Mitgliedern sowie der Ausschlussrekurse
\item Auflösung des Vereins
\end{itemize}
\luxarticle
An der Generalversammlung besitzt jedes aktive Mitglied
eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr
der anwesenden Stimmberechtigten.
Der Präsident bringt im Falle eines Gleichstandes den
Stichentscheid.
\subsection{Vorstand}
\luxarticle
Der Vorstand besteht aus mindestens vier gewählten
Aktivmitgliedern.
Er besteht namentlich aus:
\begin{itemize}
\item Präsident:in
\item Vizepräsident:in
\item Kassier:in
\item Aktuar:in
\item Infrastrukturverantwortliche:r
\end{itemize}
Der Vorstand kann um weitere Rollen ergänzt werden. Diese können innerhalb vom Vorstand frei verteilt werden.
\luxarticle
Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt und
ist nach Ablauf derselben wieder wählbar.
Er ist berechtigt, in der Zwischenzeit entstandene Vakanzen
bis zur nächsten Generalversammlung provisorisch zu
besetzen. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig
und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer
effektiven Spesen und Barauslagen für den Verein.
\section{Finanzen}
\luxarticle
Vorstandsmitglieder können im Laufe des geltenden
Kalenderjahres über Finanzmittel in Höhe des zweifachen
Mitgliederbeitrages frei verfügen. Überschreitungen sind
durch eine Generalversammlung zu genehmigen.
\subsection{Unterschrift}
\luxarticle
Für den laufenden Geldverkehr zeichnet der:die Präsident:in oder
der:die Kassier:in mit Einzelunterschrift.
\subsection{Rechnungswesen}
\luxarticle
Das Rechnungsjahr ist in der Regel ein Kalenderjahr. Für
den Geldverkehr ist ein Post- und/oder Bankkonto zu
eröffnen. Der:die Kassier:in führt die Buchhaltung.
\luxarticle
Der Verein finanziert sich aus folgenden Mitteln:
\begin{itemize}
\item Jahresbeiträge der Mitglieder
\item Spenden und Gönner:innenbeiträge
\item Erlöse aus Aktionen, Projekten und Veranstaltungen
\item Erträge des Vereinsvermögens
\end{itemize}
\luxarticle
Die Generalversammlung legt die Höhe der Jahresbeiträge
für die Aktiv- und Passivmitglieder fest.
\subsection{Mitgliederbeiträge}
\luxarticle
Die Mitgliederbeiträge sind innerhalb von 60 Tagen nach der
Generalversammlung zu bezahlen.
Bezahlte Mitgliederbeiträge werden bei Austritt oder
Ausschluss nicht zurückerstattet.
\subsection{Haftung}
\luxarticle
Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen. Eine
persönliche Haftung der Mitglieder ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
\subsection{Vereinsvermögen}
\luxarticle
Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen
Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens.
\section{Statuten}
\luxarticle
Die Statuten sind von der Gründungs- oder
Generalversammlung zu genehmigen.
Abänderungsvorschläge müssen schriftlich vorliegen.
Zur Genehmigung von Statutenänderungen ist die absolute
Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder
erforderlich.
\section{Auflösung des Vereins}
\luxarticle
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine
ausschliesslich zu diesem Zweck einberufene,
ausserordentliche Generalversammlung beschlossen werden,
an der mindestens zwei Drittel der Aktivmitglieder:innen
anwesend sind.
Trifft dies nicht zu, so ist innerhalb von vier Wochen eine
zweite Generalversammlung einzuberufen, die ohne
Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig ist.
\section{Schlussbestimmungen}
\luxarticle
Im Falle der Liquidation muss das Vereinsvermögen einer oder
mehreren gemeinnützigen Organisationen, welche den gleichen
oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, überwiesen werden. Im
Falle, dass keine Einigung zu Stande kommt, wird das
Vereinsvermögen der Gemeinde oder dem Amt überwiesen, in
welcher sich der Sitz des Vereins befindet.
Die ausserordentliche Generalversammlung legt die Details
dieses Beschlusses fest.
\section{Inkrafttreten}
Diese Statuten sind per Zirkularbeschluss vom
\today~angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft
getreten.\newline\newline
\begin{tabular}{l r l}
\indent \textbf{Präsident} &
\indent \indent \indent \indent \indent \indent &
\textbf{Vizepräsident} \\
\indent Cyrill Leutwiler &
\indent \indent \indent \indent \indent \indent &
Raphael Theiler \\
\end{tabular}
%%%%%%%%%%
\end{document}